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   OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 2/12   

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https://dejure.org/2013,48172
OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 2/12 (https://dejure.org/2013,48172)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.02.2013 - 4 KN 2/12 (https://dejure.org/2013,48172)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - 4 KN 2/12 (https://dejure.org/2013,48172)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 2/12
    Die geschützte Rechtsposition selbst ergibt sich nicht aus Art. 19 Abs. 4 GG, wird darin vielmehr vorausgesetzt (BVerfG, Beschl. v. 31.05.1998 - 1 BvR 520/83 -, BVerfGE 78, 214, 226).
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 2/12
    Dies hat zur Folge, dass Bestimmungen rein ordnungswidrigkeitsrechtlichen Inhalts nicht der Prüfung im Normenkontrollverfahren nach § 47 unterliegen, weil gegen die auf solche Normen gestützten Bußgeldbescheide nach § 68 OWiG allein die ordentlichen Gerichte angerufen werden können (BVerwG, Urt. v. 17.02.2005 - 7 CN 6.04 -, NVwZ 2005, 695).
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83

    Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 2/12
    Das nur mittelbare Betroffensein des Gastes von der Erhebung einer Aufwandsteuer vom Beherberungsunternehmer, weil dieser die Übernachtungssteuer (möglicherweise) in die Kalkulation des Übernachtungspreises einbezieht, reicht für die Annahme einer Verletzung in eigenen Rechten nicht aus (siehe BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, - 8 C 43.83 -, BVerwGE 72, 226).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12

    Normenkontrollantrag gegen Lübecker Bettensteuer abgewiesen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 2/12
    Insoweit wird auf die Gründe des Urteils des Senats vom heutigen Tage in Sachen 4 KN 1/12 Bezug genommen.
  • OVG Thüringen, 26.01.2000 - 4 N 952/97

    Gebühren; Gebühren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Adressat; Drittschutz;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 2/12
    So fehlt auch dem Mieter die Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren gegen eine gebührenrechtliche Bestimmung in einer Gebührensatzung, nach der der Grundstückseigentümer Gebührenschuldner ist, obwohl der Mieter die kostenrechnende Einrichtung nutzt und die Gebühr als Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt wird (OVG Weimar, Beschl. v. 26.01.2000 - 4 N 952/97 -, NVwZ-RR 2001, 186).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12

    Normenkontrollantrag gegen Lübecker Bettensteuer abgewiesen

    Des Weiteren macht sich die Antragstellerin den Vortrag des Antragstellers im Verfahren 4 KN 2/12, insbesondere zur unzulässigen Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie "vorübergehend", zur nicht hinreichend bestimmten Fälligkeit der Übernachtungssteuer, zur Unzulässigkeit, den Hotelier zur Steuererhebung zu verpflichten, inklusive u.a. des Problems, dass der Gast als Steuerträger aus dem Verwaltungsverfahren ausgeschlossen sei und sich nicht zur Wehr setzen könne, sowie inklusive der weiteren dort geschilderten Probleme der indirekten Besteuerung nach der streitgegenständlichen Satzung, und ergänzend auch den Vortrag zur Gleichartigkeit der streitgegenständlichen Steuer mit der Umsatzsteuer zu eigen.

    Des Weiteren rügt die Antragstellerin unter Bezugnahme auf den Vortrag des Antragstellers im Verfahren 4 KN 2/12 die unzulässige Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie "vorübergehend" und die nicht hinreichend bestimmte Fälligkeit der Übernachtungssteuer.

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